Pfarreiengemeinschaft Aresing - Weilach
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Rückblick auf das XXXI. Beinberger Gespräch

Rechtssicherheit durch Notar

Notar Straßer war beim Beinberger Gespräch

Notar Dr. Manuel Straßer

Maria Beinberg. Das 31. Beinberger Gespräch mit dem Augsburger Notar Dr. Manuel Straßer bewegte 35 Interessierte ins Wallfahrtsstüberl.

Notar Straßer zeigte vorbeugend gegen Erbschaftskonflikte auf, welche Vorsorgemaßnahmen möglich sind.

Hierbei sprach er zunächst die Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen für den Fall von Geschäftsunfähigkeit, dann die Patientenverfügung und zu guter letzt das Testament für den Todesfall an. Rechtssicherheit für diese Fälle gibt der Notar mit der Beurkundung des jeweiligen Testats. Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden in der Notariatskammer hinterlegt und sind dadurch für den Ernstfall zentral greifbar.

Notar Straßer machte darauf aufmerksam, dass in selbstgeschriebenen Testamenten oft rechtliche Begriffe falsch verwendet werden und damit Unklarheiten im Testament entstehen. Ebenso seien selbstgeschriebene Testamente oft unvollständig, was z. B. die Abwicklung gewisser Vertragsangelegenheiten oder das Erbe von aktuellen Anschaffungen betreffe.

Besonderes Interesse bei den Zuhörern fand die Regelung des Pflichtteils bei Erbschaften. Auch sei der Freibetrag bei einer Erbschaft bei 400.000 Euro angesetzt. Für geschicktes Vererben und Schenken sei eine Beratung beim Notar und beim Steuerberater sinnvoll. Für die Abwicklung notarieller Beurkundungen wies Notar Straßer darauf hin, dass es Gebührentabellen gebe, nach denen die Abrechnung erfolge.

Es gebe also bei den Notariaten keine unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten. Für die Bearbeitung von Vorsorgevollmachten und Testamenten erörterte der Notar, dass diese eben von einem Sachkundigen und Unparteiischen besser qualifiziert beraten würden: „Oft sehe ich dem Ratsuchenden an, dass die Fragen noch nicht vollständig geklärt sind.“ Entscheidend sei der Wille derer, die eine Beurkundung vornehmen lassen wollen. Die meisten Notariate, so Straßer, würden eine Erstberatung kostenlos anbieten. Erst wenn es darum geht, Beurkundungen vorzubereiten und vorzunehmen, werden Gebühren fällig. Dies sollte in jedem Fall im Voraus mit dem Ratsuchenden besprochen werden.

Einige Teilnehmer stellten ganz konkrete Fragen in Richtung richtiger Aufteilung des Betriebsvermögens bei einer Hofübergabe, Pflichtteilermittlung und auch Enterbung.

Die Notariate seien in Bezirke aufgeteilt. Ein Ratsuchender kann sich aber an einen Notar auch ausserhalb dessen Bezirk wenden und bei diesem Beurkundungen vornehmen lassen. Hingegen darf ein Notar nicht von sich aus in fremden Bezirken tätig werden.

Die Teilnehmer erlebten einen anspruchsvollen aber informativen Abend, so der Moderator der Beinberger Gespräche, Thomas Schwehr und lud zum nächsten Beinberger Gespräch am Samstag, 29. Juli, ein.  

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